AGB's
Allgemeinde Geschäftsbedingungen gültig ab 01. November 2010
Für sämtliche Lieferungen der REMA Reinigungssysteme GmbH (nachfolgend REMA genannt) an Kunden gelten die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, sofern keine speziellen Vereinbarungen zwischen den Parteien vorliegen. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die REMA.
Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen REMA und dem Kunden kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch REMA zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, mündlich, via Fax oder Email sowie dem Online-Shop. REMA nimmt den Auftrag an, indem sie die bestellte Ware liefert oder auf Wunsch des Kunden eine Auftragsbestätigung per Fax oder Email übermittelt.
Preis / Konditionen
Sämtliche Preisangaben sind in CHF exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) und basieren auf der aktuellen Preisliste. Die Preise können jedoch ganz nach Marktsituation variieren. Unser Kundendienst gibt Ihnen jederzeit gerne Auskunft über aktuelle Preise oder stellt Ihnen eine Offerte mit aktuellen Preisen aus. Für einzelne Reinigungs-Produkte wird zusätzlich die VOC-Abgabe gemäss gesetzlicher Regelung erhoben. Die MwSt. sowie die VOC werden auf der Rechnung separat ausgewiesen. Wir behalten uns vor, Bestellungen, die nicht auf eine ganze Standardpackung lauten, entsprechend abzuändern.
Liefertermin
Ab REMA Lager innert max. 10 Arbeitstagen. Kann REMA die vereinbarten Termine oder Fristen nicht einhalten, so teilt sie dies dem Kunden mit. Der Kunde verpflichtet sich, der REMA eine angemessene Nachfrist anzusetzen und verzichtet ausdrücklich auf einen Verzugsschaden.
Lieferkosten
Bei Bestellungen mit einem Warenwert ab CHF 500.00 netto erfolgt die Lieferung franko Haus. Bei Bestellungen mit einem Warenwert unter CHF 500.00 werden Transportkosten von CHF 15.00 in Rechnung gestellt. Bei Paketversand oder Expresslieferungen gehen die Kosten zu Lasten des Kunden. Unsere Lieferungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch bei Franko - Lieferungen.
Zahlung
30 Tage netto, kein Skontoabzug. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Die vereinbarten Zahlungstermine sind fest und dürfen nicht verschoben werden. Bei Überschreitung der vereinbarten Termine wird ein Zins von 6% p.a. zur Anrechnung gebracht. Bei Nachlieferungen oder Ansprüche an unsere Gewährleistungen berechtigen nicht zum Aufschub einer Zahlung.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Waren, Maschinen und Objekte bleiben Eigentum der REMA bis zum Eingang der vollständigen Zahlung.
Rücknahmegarantie
Retouren sind innert 10 Tagen ab Lieferdatum unter der Tel.-Nr. +41 55 450 80 75 oder an den zuständigen Aussendienstmitarbeiter zu melden, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert. Diese Gewährleistung gilt ausschliesslich für neue/ungebrauchte Materialien. Geöffnete Gebinde und aufgerissene Verpackungen werden nicht zurückgenommen und nicht zurückerstattet.
Haftung
Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge können dem entsprechenden Sicherheitsdatenblatt entnommen werden. Diese können auf unserer Homepage unter www.remaprodukte.ch (PDF-Dateien) eingesehen oder unter +41 55 450 80 75 bestellt werden. Die REMA-Produkte sind für professionelle Anwender/Spezialisten bestimmt. Die Lagerung hat im verschlossenen Originalgebinde zu erfolgen.
Ätzende Produkte - Unbedingt Vorsichtsmassnahmen beachten!
Alkalische Produkte - Warnung auf den Packungen beachten!
Für Schäden aus unsachgemässer Anwendung übernimmt die REMA sowie der Hersteller keine Haftung.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen, Zahlungen und anderen gegenseitigen Verpflichtungen ist der Sitz der Firma. Es kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.
REMA – Gewährleistungen (Garantie)
- Gewährleistungen
Die REMA verpflichtet sich, alle während der Gewährleistungszeit gemeldeten Mängel zu beheben resp. mangelhafte Teile kostenlos zu ersetzen, sofern der Mangel nachweisbar auf fehlerhafte Konstruktion oder mangelhafte Produktion zurückzuführen ist und kein Gewährleistungsausschlussgrund vorliegt.
- Beginn und Dauer der Gewährleistung
Die REMA gewährt für die von ihr gelieferten Produkte eine Gewährleistung von 24 Monaten beim Verkauf an Privatpersonen. Bei Kauf- oder Werkverträgen zwischen Unternehmen gewährt die REMA eine Gewährleistung von 12 Monaten. Die Gewährleistung beginnt ab dem Rechnungsdatum. Für Occasions-Maschinen schliesst die REMA die gesetzliche Gewährleistung aus, gewährt jedoch für Occasions-Maschinen ab Service und/oder MFK eine 3-monatige Garantie ab Rechnungsdatum. Für Occasions-Maschine ab Platz wird die Gewährleistung ganz ausgeschlossen.
- Gewährleistungseinschränkung / Gewährleistungsausschluss
Die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- Verschleiss Teile (z.B.: Sauglippen, Bürsten etc.)
- Für Schäden, die durch fahrlässige oder unsachgemässe Bedienung entstanden sind
- Wenn Maschinen und Geräte von Drittpersonen ohne Einwilligung geöffnet und/oder repariert wurden
Wenn nicht Ersatzteile/Zubehör eingesetzt wurden, die von der REMA geliefert wurden